St. Michael hat zwei Taufbecken - das war nicht immer so.
Der ursprüngliche Taufstein von St. Michael ist aus 'Obernkirchener Sandstein' gefertigt. Er steht mitten in der Taufkapelle. Aber aus der Gemeinde wurde immer wieder der Wunsch geäußert, Taufen im Gottesdienst der Gemeinde zu feiern. Das ist mit der vorgelagerten Taufkapelle nur schwer möglich. Darum haben 1971 die beiden damaligen Pastoren und einige Kirchenvorsteher in einem nächtlichen "Arbeitseinsatz" den schweren Taufstein in den Altarraum der Kirche getragen. Doch der Kirchenvorstand hatte darüber keinen Beschluss gefasst. Mit der Gemeinde war darüber nicht beraten worden. Eine Woche später fand ein Diskussionsabend statt. Die Mehrheit der Gemeinde machte gegen Kirchenvorstand und Pastoren Front. Die Hälfte des Kirchenvorstands trat zurück. Der neue Kirchenvorstand beschloss, die zerstörte Taufkapelle wieder herzustellen. Der Taufstein sollte zurückgebracht werden. Aus Kostengründen war dies erst 1982 möglich. Nun hat St. Michael zwei Taufbecken; denn 1982 hat das Christliche Jugenddorf Nienburg der Gemeinde einen transportablen Taufständer angefertigt. Er wurde der Gemeinde gespendet. Er besteht aus vier hölzernen Ständern, einem Zylinder aus Kupferblech und einer aufgelegten gehämmerten Taufschale aus Kupfer.
Taufen:
Unsere Taufgottesdienste
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In der Regel finden in St. Michael die Taufen im Hauptgottesdienst der Gemeinde am Sonntag Vormittag statt. Eltern, Paten, Kinder und Täufling kommen zur Taufhandlung an das 'neue' Taufbecken im Altarraum; hier feiern wir die Taufe bis hin zur Familiensegnung. Gerne nutzen wir für besondere Taufgottesdienste auch unsere Taufkapelle. Bis zur eigenlichen Taufhandlung feiern wir den Gottesdienst in der Taufkapelle; bei Orgelmusik ziehen wir dann - mit dem nun 'wiedergeborenen Kind Gottes' - in die Kirche ein. Hier folgen Gesang, Predigt, Gebet und Familiensegnung. Auch diese Taufgottesdienste, die unserer 'predigenden Kirche' in besonderer Weise entsprechen, werden gerne angenommen. Wir feiern sie vor allem am späten Samstag Nachmittag. |
Das Recht des Kindes, getauft zu werden.
Uns ist das Taufgesetz unserer Hannoverschen Landeskirche sehr wichtig. Dieses Gesetz ist Grundlage unserer Taufgottesdienste.
Das Taufgesetz stellt das Recht des Kindes, getauft und von Gott als sein Kind angenommen zu werden, oben an. Ein Pastor oder eine Pastorin kann die Taufe nur verweigern, wenn Eltern ausdrücklich erklären, dass sie eine christliche Erziehung ihres Kindes, für das sie die Taufe begehren, ablehnen und verhindern wollen.
Das Kirchengesetz will vermeiden, dass Kirche, Pastoren und Gemeinden zwischen Gott und dem zu taufenden Kind Hürden aufbauen, die die Taufe eines Kindes erschwert und von der Rechtgläubigkeit der Eltern oder Paten abhängig macht.
Die Taufe ist zunächst Gottes Zuwendung zu uns Menschen. In einem zweiten Schritt - gleichsam als Antwort - übernehmen Eltern und Paten die Aufgabe, das getaufte Kind im christlichen Glauben zu erziehen, dem Kind zu helfen, an Gott zu glauben und in die chrisltiche Gemeinde hineinzuwachsen.
Uns ist wichtig, dass wir das Vertrauen in die Zuwendung Gottes zu uns Menschen stärken und nicht von vornherein durch menschlich-kirchliche Regelungen kontrollieren und abzusichern versuchen.
| Sie finden ausführliche Informationen zum Thema Taufe und mögliche Taufsprüche im Internet unter www.taufspruch.de. |
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